Mietbedingungen
1.
Zur Miete erforderliche Dokumente:
Bei Privatpersonen: Personalausweis, Führerschein, Wohnadressenausweis, weiter die Kopien von 2 St. auf den Namen und auf die angemeldete Adresse des Mieters, in Győr/ nahe Győr; lautenden bezahlten Erlagscheinen der Versorgungsbetriebe, und/oder die Bezahlung der Depositensumme über Kreditkarte.
Bei Unternehmungen, Firmen: Beschluss über die Firmeneintragung, Unterschriftsmuster, nötigenfalls eine Vollmacht für die im Namen der Firma vorgehende, beziehungsweise den Wagen mietende Person.
Bei Privatpersonen: Personalausweis, Führerschein, Wohnadressenausweis, weiter die Kopien von 2 St. auf den Namen und auf die angemeldete Adresse des Mieters, in Győr/ nahe Győr; lautenden bezahlten Erlagscheinen der Versorgungsbetriebe, und/oder die Bezahlung der Depositensumme über Kreditkarte.
Bei Unternehmungen, Firmen: Beschluss über die Firmeneintragung, Unterschriftsmuster, nötigenfalls eine Vollmacht für die im Namen der Firma vorgehende, beziehungsweise den Wagen mietende Person.
2.
Der Mieter soll Depositengeld von HUF 100. 000.- (CASCO Selbstbeteiligung) bezahlen, was bei der schadenfreien Zurückgabe des Mietwagens zurückgezahlt wird.
3.
Die Leasingfahrzeuge haben Haftpflicht- und CASCO-Versicherungsschutz. Für Schäden, die zu Lasten der Kfz-Haftpflichtversicherung verrechnet werden, hat der Leasinggeber das Recht eine einmalige Pauschale von HUF 50.000,- + MwSt. – gegen eine Rechnung – für jeden Schadensfall dem Leasingnehmer anzurechnen. Für Schadensfälle, die zu Lasten der CASCO-Versicherung gehen, beträgt der Selbstbehalt wenigstens HUF 100.000,- oder 10%.
4.
Die Übergabe des Mietwagens erfolgt mit vollem Tank, und er soll mit dem Ablauf der Mietdauer auch vollgetankt abgegeben werden.
5.
Die Übergabe / Übernahme der Mietwagen erfolgt zum vereinbarten Termin und am vereinbarten Platz. Bei Bedarf können unsere Dienstleistungen auch außerhalb der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden. In Győr, und innerhalb der Verwaltungsgrenze der Stadt ist die Auslieferung der Mietwagen kostenlos.
6.
Die minimale Mietdauer beträgt 1 Tag. Ein Miet-Tag besteht aus 24 Stunden, welcher mit der Übernahme des Mietwagens beginnt. Bei der Abgabe des Mietwagens wird eine Stundungsfrist von 1 Stunde zugesichert. Bei Verzug berechnet der Vermieter einen neuen vollen Miet-Tag.
7.
Die Mietwagen können in den Ländern der europäischen Union ohne Einschränkung in Anspruch genommen werden, für sonstige Länder ist die Sondergenehmigung des Vermieters erforderlich.
8.
Objektive Hafterklärung: In Ungarn kann der Eigentümer / der Halter des Fahrzeuges für die mit dem in seinem Besitz befindlichen Fahrzeug verursachten Regelverstöße verantwortlich gemacht werden. Die Behörde sanktioniert die Verletzung der Verkehrsregeln mit besonderer Härte. Halten Sie, bitte die Geschwindigkeitsbegrenzungen, und die Sonstigen Vorschriften der StVO ein.
Die Autovermietungsfirmen sind verpflichtet, mit einer die Beilage des Mietvertrages bildenden Urkunde mit Beweiskraft (Erklärung) bescheinigen, wer zu dem gegebenen Zeitpunkt das Fahrzeug benutzt hat. Die Daten des Benutzers sollen der Behörde übergeben werden, welche auf Grund der Rechtsvorschriften vorgeht, und für die Einnahme der Strafe sorgt. Objektive Hafterklärung.
Über die Mietbedingungen sind weitere, ausführliche Informationen in dem beigelegten Dokument zu lesen.
Mietvertrag (gültig von 01/12/2016)
Mietvertrag (gültig von 01/02/2019)
Mietvertrag (gültig von 01/12/2016)
Mietvertrag (gültig von 01/02/2019)